Kurzfassung: Nr. 100 und Nr. 101 sind Alternativen, nicht kombinierbar. Beide sowie Nr. 102 sind nur zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Neben Nr. 100 oder 101 kommen nach der GOÄ die Zuschläge F bis H und – bei einem Weg außerhalb von Praxis, Krankenhaus oder Wohnung – Wegegeld nach § 8 oder Reiseentschädigung nach § 9 in Betracht.
Die drei zentralen Positionen
| GOÄ | Leistung / Zeit | Gebühr |
|---|---|---|
| Nr. 100 | Vorläufige Leichenschau; mindestens 20 Minuten ohne Aufsuchen. Bei 10 bis unter 20 Minuten: 60 %. | 110,51 € 60 %: 66,31 € |
| Nr. 101 | Eingehende Leichenschau; mindestens 40 Minuten ohne Aufsuchen. Bei 20 bis unter 40 Minuten: 60 %. | 165,77 € 60 %: 99,46 € |
| Nr. 102 | Zuschlag zu Nr. 100 oder 101 bei unbekannter Identität und/oder besonderen Todesumständen; zusätzliche Dauer mindestens 10 Minuten. | 27,63 € |
Die Zeitangaben beziehen sich ausdrücklich auf die Dauer ohne das Aufsuchen. Der reine Fahrweg verlängert die für Nr. 100, 101 oder 102 maßgebliche Untersuchungszeit also nicht.
Was darf kombiniert werden?
- Nr. 100 und 101: nicht nebeneinander.
- Nr. 48 bis 52: nicht neben Nr. 100 oder 101.
- Zuschläge F bis H: neben Nr. 100 oder 101 grundsätzlich berechnungsfähig, jeweils nur einmal je Inanspruchnahme.
- Wegegeld / Reiseentschädigung: möglich, wenn der Arzt für Leistungen nach Nrn. 100 bis 109 Praxis, Krankenhaus oder Wohnung verlässt.
- Steigerungsfaktor: Nrn. 100, 101 und 102 nur zum einfachen Satz.
Achtung: Landesrechtliche Vorgaben zur Todesbescheinigung und die tatsächlichen Umstände des Falls bleiben entscheidend. Eine App-Auswahl oder Checkliste ersetzt diese Prüfung nicht.
Praktischer Prüfablauf
- Vorläufige oder eingehende Leichenschau anhand Auftrag, landesrechtlicher Bescheinigung und tatsächlicher Leistung einordnen.
- Untersuchungsdauer ohne Aufsuchen dokumentieren.
- Prüfen, ob die 60-Prozent-Regel oder die volle Gebühr greift.
- Besondere Todesumstände bzw. unbekannte Identität und zusätzliche 10 Minuten für Nr. 102 gesondert prüfen.
- Uhrzeit und Wochentag für F, G oder H erfassen.
- Radius und Tag-/Nachtstufe für Wegegeld prüfen.
- Rechnung vor Verwendung eigenverantwortlich kontrollieren.
Wie Notdienst Assistent unterstützt
Das Leichenschau-Modul führt strukturiert durch Fall, Empfänger, GOÄ-Auswahl, Zuschläge, Wegegeld und PDF-Vorschau. Es bereitet die Rechnung vor; die Entscheidung, ob eine Position im konkreten Fall berechnungsfähig ist, verbleibt beim behandelnden Arzt.
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