Startseite / GOÄ-Wissen / Leichenschau
GOÄ · Leichenschau

Leichenschau nach GOÄ: Nrn. 100, 101 und 102

Welche Ziffer passt, welche Zeitgrenze gilt und welche Ergänzungen sind zulässig? Diese Übersicht fasst den amtlichen Gebührenrahmen zusammen.

Stand: 14. Juli 2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten

Kurzfassung: Nr. 100 und Nr. 101 sind Alternativen, nicht kombinierbar. Beide sowie Nr. 102 sind nur zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Neben Nr. 100 oder 101 kommen nach der GOÄ die Zuschläge F bis H und – bei einem Weg außerhalb von Praxis, Krankenhaus oder Wohnung – Wegegeld nach § 8 oder Reiseentschädigung nach § 9 in Betracht.

Die drei zentralen Positionen

GOÄLeistung / ZeitGebühr
Nr. 100Vorläufige Leichenschau; mindestens 20 Minuten ohne Aufsuchen. Bei 10 bis unter 20 Minuten: 60 %.110,51 €
60 %: 66,31 €
Nr. 101Eingehende Leichenschau; mindestens 40 Minuten ohne Aufsuchen. Bei 20 bis unter 40 Minuten: 60 %.165,77 €
60 %: 99,46 €
Nr. 102Zuschlag zu Nr. 100 oder 101 bei unbekannter Identität und/oder besonderen Todesumständen; zusätzliche Dauer mindestens 10 Minuten.27,63 €

Die Zeitangaben beziehen sich ausdrücklich auf die Dauer ohne das Aufsuchen. Der reine Fahrweg verlängert die für Nr. 100, 101 oder 102 maßgebliche Untersuchungszeit also nicht.

Was darf kombiniert werden?

  • Nr. 100 und 101: nicht nebeneinander.
  • Nr. 48 bis 52: nicht neben Nr. 100 oder 101.
  • Zuschläge F bis H: neben Nr. 100 oder 101 grundsätzlich berechnungsfähig, jeweils nur einmal je Inanspruchnahme.
  • Wegegeld / Reiseentschädigung: möglich, wenn der Arzt für Leistungen nach Nrn. 100 bis 109 Praxis, Krankenhaus oder Wohnung verlässt.
  • Steigerungsfaktor: Nrn. 100, 101 und 102 nur zum einfachen Satz.
Achtung: Landesrechtliche Vorgaben zur Todesbescheinigung und die tatsächlichen Umstände des Falls bleiben entscheidend. Eine App-Auswahl oder Checkliste ersetzt diese Prüfung nicht.

Praktischer Prüfablauf

  1. Vorläufige oder eingehende Leichenschau anhand Auftrag, landesrechtlicher Bescheinigung und tatsächlicher Leistung einordnen.
  2. Untersuchungsdauer ohne Aufsuchen dokumentieren.
  3. Prüfen, ob die 60-Prozent-Regel oder die volle Gebühr greift.
  4. Besondere Todesumstände bzw. unbekannte Identität und zusätzliche 10 Minuten für Nr. 102 gesondert prüfen.
  5. Uhrzeit und Wochentag für F, G oder H erfassen.
  6. Radius und Tag-/Nachtstufe für Wegegeld prüfen.
  7. Rechnung vor Verwendung eigenverantwortlich kontrollieren.

Wie Notdienst Assistent unterstützt

Das Leichenschau-Modul führt strukturiert durch Fall, Empfänger, GOÄ-Auswahl, Zuschläge, Wegegeld und PDF-Vorschau. Es bereitet die Rechnung vor; die Entscheidung, ob eine Position im konkreten Fall berechnungsfähig ist, verbleibt beim behandelnden Arzt.

Leichenschau-Rechnung mobil vorbereiten

Die ersten drei Rechnungen kostenlos testen, danach 7,99 € pro Monat.

Amtliche Quellen

Keine Rechts- oder Abrechnungsberatung. Maßgeblich sind die aktuell geltende GOÄ, das jeweilige Landesrecht und der konkrete Einzelfall.